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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Weserbergland Umzüge Inhaber: Tobias Bähre Rudolf-Hartung-Weg 9 31020 Salzhemmendorf ________________________________________ § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Weserbergland Umzüge und dem Auftraggeber über Umzüge, Möbeltransporte, Entrümpelungen, Einlagerungen, Möbellift-Einsätze sowie die Einrichtung von Halteverbotszonen innerhalb Deutschlands. ________________________________________ § 2 Vertragsabschluss Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail, WhatsApp oder durch Unterschrift verbindlich annimmt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. ________________________________________ § 3 Leistungsumfang Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot. Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung vom Auftraggeber gewünscht werden oder aufgrund geänderter Umstände erforderlich sind, werden gesondert berechnet. ________________________________________ § 4 Preise und Zahlung Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. ________________________________________ § 5 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, • vollständige und richtige Angaben über das Umzugsgut zu machen, • auf besondere Risiken oder empfindliche Gegenstände hinzuweisen, • ausreichend Parkmöglichkeiten bereitzustellen, • notwendige Genehmigungen (z. B. Halteverbotszone) rechtzeitig zu veranlassen, sofern diese nicht durch Weserbergland Umzüge beantragt werden, • Bargeld, Schmuck, Urkunden, Datenträger, Schlüssel, Wertpapiere und sonstige Wertsachen selbst zu transportieren. ________________________________________ § 6 Halteverbotszonen Wird Weserbergland Umzüge mit der Beantragung einer Halteverbotszone beauftragt, erfolgt dies ausschließlich nach behördlicher Genehmigung. Sollte eine Halteverbotszone trotz ordnungsgemäßer Beantragung durch Dritte blockiert sein oder von Behörden nicht genehmigt werden, haftet Weserbergland Umzüge hierfür nicht. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden. ________________________________________ § 7 Möbellift Der Einsatz eines Möbelliftes erfolgt nur, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Kann der Lift aus Gründen, die Weserbergland Umzüge nicht zu vertreten hat, nicht eingesetzt werden (z. B. parkende Fahrzeuge, Witterung oder behördliche Einschränkungen), erfolgt der Transport auf anderem Weg. Der dadurch entstehende Mehraufwand kann gesondert berechnet werden. ________________________________________ § 8 Entrümpelungen Vor Beginn der Arbeiten sind Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, eindeutig zu kennzeichnen oder zu entfernen. Für versehentlich entsorgte Gegenstände, die nicht eindeutig gekennzeichnet wurden, wird keine Haftung übernommen. ________________________________________ § 9 Einlagerung Bei Einlagerungen haftet Weserbergland Umzüge im gesetzlichen Rahmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder besonders empfindliche Gegenstände vor Übergabe schriftlich anzugeben. ________________________________________ § 10 Haftung Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die gesetzliche Haftung bei innerdeutschen Umzügen ist begrenzt. Eine weitergehende Transportversicherung kann auf Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen werden. Keine Haftung besteht insbesondere für: • Geld, Schmuck, Urkunden und Wertpapiere, • Pflanzen und Tiere, • Schäden aufgrund unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber, • Schäden durch normale Materialalterung, • Schäden infolge höherer Gewalt. Offensichtliche Schäden sind unmittelbar bei Ablieferung anzuzeigen. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. ________________________________________ § 11 Termine Liefer- und Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Stau, Unfällen, Straßensperrungen, Witterung oder höherer Gewalt begründen keine Schadensersatzansprüche, soweit Weserbergland Umzüge diese nicht zu vertreten hat. ________________________________________ § 12 Stornierung Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornokosten: • bis 14 Tage vor Umzug: kostenfrei • 13 bis 7 Tage: 25 % des Auftragswertes • 6 bis 3 Tage: 50 % des Auftragswertes • weniger als 72 Stunden: 75 % des Auftragswertes • am Umzugstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Auftragswertes Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. ________________________________________ § 13 Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). ________________________________________ § 14 Gerichtsstand Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Hameln. Es gilt deutsches Recht. ________________________________________ § 15 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.